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Beitragsordnung des Huskies eSport Jülich e.V.

Beitragsordnung

Fassung vom: 29. Oktober 2023
Huskies eSport Jülich
Propst-Bechte-Platz 4
52428 Jülich

§1 Grundsatz
1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung
des Vereins geändert werden.

§2 Beschlüsse
1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
2. Die festgesetzten Beträge werden zum nächsten Monatsanfang erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§3 Beiträge

Beitragsklasse Art des Mitglieds Beitragshöhe in EUR Rabatt in % Beitragsintervall
01 Erwachsene über 18 Jahre 7,00 Monatlich
02 Jugendliche 14 bis 17 Jahre 3,50 50 Monatlich
03 Junge Erwachsene in Ausbildung im BFD oder FSJ, Studenten (bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres) 4,90 30 Monatlich
04 Fördermitglied Ab 10,00
Ab 96,00

20
Monatlich
Jährlich
05 Aufnahmegebühr 0,00

*Diese Beitragsklasse erfordert die Beilage einer schriftlichen Bescheinigung über den jeweiligen Status.

1. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend. Die Beiträge werden dabei immer im Monats voraus erhoben.
2. Die Beiträge werden jeweils zum 01. jeden Monats fällig. Das Mitglied kann diesen Beitrag in bar auf offiziellen Veranstaltungen des Huskies eSport Jülich (e.V.), per Überweisung auf das Vereinskonto, alternativ über ein SEPA-Lastschriftmandat leisten.
3. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Beitrages, der Gebühren und Umlagen Sorge zu tragen.
a. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen sind an den Verein zur Zahlung für einen laufenden Monat spätestens 7 Tage nach dem entsprechenden Monat zu zahlen.
b. Beim ersten Vereinseintritt ist der erste laufende Monat beitragsfrei.
– Sollte z.B. ein Eintritt am 30.01. erfolgen, so ist die Zahlung für den 01.02. spätestens am 07.02. zu zahlen.
c. Ist der Beitrag zu diesem Zeitpunkt bei dem Verein nicht eingegangen, befindet sich das Mitglied mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug. Der Verein behält sich vor, etwaige Mahngebühren zu erheben und das Mitglied unmittelbar aus dem Verein auszuschließen.
d. Der Verein kann durch den Vorstand ein Strafgeld von bis zu € 50,00 je Einzelfall verhängen.
4. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 03 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge. Die Bescheinigungen müssen auf Anfrage vorgezeigt werden.
5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklasse 03.
6. Der Vorstand ist ermächtigt, Beiträge auf Antrag zu stunden, zu ermäßigen oder zu erlassen. Ein Rechtsanspruch auf Ratenzahlung und/oder Stundung der Beitragsschuld besteht nicht.
7. Abteilungen können auf Beschluss der Abteilungsversammlung und mit Zustimmung des Gesamtvorstandes gesonderte Abteilungsbeiträge zur Deckung von Mehrausgaben erheben. Mitglieder sind bei Eintritt in die Abteilung darüber zu informieren.

§4 Vereinskonto
IBAN: XXX
BIC: XXX
Kreditinstitut: XXX
Verwendungszweck bei Überweisung: „Mitgliedsbeitrag (NAME) (VORNAME)“

Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§5 Vereinsaustritt
1. Der freiwillige Austritt muss schriftlich per Einschreiben dem Vorstand gegenüber erklärt werden. Er ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat gültig. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
a. Bei Eingang der Kündigung am 27.01. erfolgt der Vereinsaustritt zum 01.03.
b. Der Vorstand kann in Sonderfällen über einen frühzeitigen Vereinsaustritt entscheiden.